Hier finden Sie Wissenswertes zum Thema Bauen mit Kindern
Wie sieht die neue Wohnungsbauförderung in Bayern aus?
Mehr Eigenheimzulage und Baukindergeld für Bayern: Für angehende Immobilieneigentümer gibt es hier einmalig 10.000 EUR Eigenheimzulage und zusätzlich 300 EUR pro Jahr und Kind. Mehr dazu lesen Sie hier.
Was ist Baukindergeld?
Das Baukindergeld ist ein Zuschuss des Staates, der nicht zurückgezahlt werden muss. Somit soll es Familien mit Kindern und auch Alleinerziehenden ein Stück weit leichter gemacht werden, den Traum von den eigenen vier Wänden zu realisieren und zu finanzieren. Dabei ist es egal, ob es sich um ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung handelt.
Wofür gibt es Baukindergeld?
Das Baukindergeld ist eine Förderung des Staates beim Eigenheimerwerb. Auch Häuser von Fertighausherstellern wie bauen.wiewir werden gefördert.
Wie kann man sich Haus und Kind leisten?
Viele junge Familien haben den Wunsch nach einem Eigenheim. Doch besonders mit Kind ist ein eigenes Haus eine verantwortungsvolle Aufgabe. Schließlich ist solch eine Investition mit vielen Kosten verbunden und nicht jede junge Familie hat größere finanzielle Rücklagen. Nichtsdestotrotz kann ein Haus eine überaus schöne Perspektive sein, die das Wohnen mit Kind in Sachen Platz und Wohnkomfort deutlich erleichtert. Mehr dazu hier.
Wer hat Anspruch auf Baukindergeld?
Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf nicht höher als 75.000 Euro liegen, wobei pro Kind ein Freibetrag in Höhe von 15.000 Euro gewährt wird. Konkret bedeutet das: Eine Familie mit zwei Kindern darf maximal 105.000 Euro pro Jahr verdienen. Wer darüber liegt, hat keinen Anspruch auf Baukindergeld.
Wie sieht die neue Wohnungsbauförderung in Bayern aus?
Seit dem 18. September 2018 kann das bundesweite Baukindergeld (1.200 EUR pro Kind und Jahr, 10 Jahre lang) beantragt werden. In Bayern gibts das Plus, denn Bayern spendiert Hauskäufern mit dem Baukindergeld Plus obendrein 300 EUR pro Kind und Jahr dazu – und gibt auch noch eine einmalige Eigenheimzulage in Höhe von 10.000 Euro mit auf den Weg.
Für eine vierköpfige Familie sieht das wie folgt aus:
2 x 15.000 EUR Baukindergeld vom Bund und aus Bayern sowie 1 x 10.000 EUR bayerische Eigenheimzulage.
Das Baukindergeld des Bundes läuft über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die bayerische Eigenheimzulage und das Baukindergeld Plus müssen bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) beantragt werden. Das Baukindergeld Plus ist eine Ergänzung zum bundesweiten Baukindergeld. Deshalb ist eine Auszahlungsbestätigung durch die KfW auch Hauptvoraussetzung, um in Bayern das zusätzliche Baukindergeld über die BayernLabo zu erhalten. Die bayerische Eigenheimzulage wendet sich nicht nur an Familien mit Kindern, sondern auch an kinderlose Singles und Paare, die sich ein Eigenheim erschaffen möchten. Beide Wohnungsbauförderungen lassen sich auf verschiedene Weise in die Baufinanzierung integrieren.
Eigenheimzulage in Bayern
Mit der bayerischen Eigenheimzulage in Form eines einmaligen Betrages von 10.000 EUR unterstützt das Bundesland Bayern alle Kaufwilligen. Dies ist der wichtigste Unterschied zum bundesweiten Baukindergeld und zum Baukindergeld Plus: Die Eigenheimzulage wird auf einmal ausbezahlt und nicht wie das Baukindergeld, welches jährlich überwiesen wird.
Außerdem wendet sich die bayerische Eigenheimzulage nicht nur an Familien mit Kindern, sondern an alle, die in Bayern ihren Wohnsitz haben und dort ein Haus oder eine Wohnung erwerben möchten, also auch an Alleinstehende oder kinderlose Paare. Seit dem 1. September 2018 kann die Eigenheimzulage über die BayernLabo beantragt werden.
Eigenheimzulage Bayern beantragen: So gehts!
Kaufen. Einziehen. Ummelden. Der Antrag auf Eigenheimzulage kann bei der BayernLabo erst gestellt werden, nachdem man eingezogen ist. Somit lauten die ersten Schritte: Finanzierung organisieren, Haus oder Wohnung kaufen, einziehen – und dann auf zum Einwohnermeldeamt. Hier bekommt man eine Meldebescheinigung für sich und alle Mitglieder des Haushaltes, welche man bei der BayernLabo vorlegt. Vorsicht – Frist beachten! Der Antrag muss spätestens sechs Monate nach dem Einzug gestellt werden, danach ist es nicht mehr möglich.
Eigenheimzulage beantragen:
Die BayernLabo stellt online auf der Website den Antrag als pdf zur Verfügung. Also: Antrag ausfüllen und gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an das Institut senden.
Eigenheimzulage bekommen:
Die BayernLabo überprüft nach Eingang der Unterlagen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Bewilligt sie die Eigenheimzulage, erhalten die Antragsteller dazu einen Bescheid und bekommen das Geld aufs Konto ausbezahlt.
Das Baukindergeld Plus in Bayern
Bayerische Familien erhalten noch mal 300 Euro pro Kind und Jahr zusätzlich zum Baukindergeld des Bundes, und das ebenfalls zehn Jahre lang. Diese spezielle, bundeslandbezogene Förderung nennt sich “Baukindergeld Plus”. Die Einkommensgrenzen sind dieselben wie beim Baukindergeld des Bundes. Ein wichtiger Unterschied: Die Anträge für das Baukindergeld Plus werden nicht bei der KfW, sondern ebenso wie die Eigenheimzulage bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) gestellt.
Was ist Baukindergeld?
Pro Kind gibt es 12.000 EUR, ausgezahlt in zehn jährlichen Raten zu je 1.200 EUR. Sofern das errichtete oder erworbene Wohneigentum dann ununterbrochen zehn Jahre selbst für Wohnzwecke genutzt wird. Ist dies nicht mehr der Fall, ist der Zuschussempfänger verpflichtet, die KfW sofort schriftlich zu informieren. Der Anspruch auf Baukindergeld ist zu dem Zeitpunkt beendet, an dem das Wohneigentum nicht mehr selbst genutzt wird.
Ob ein Anspruch auf Baukindergeld besteht, hängt vom gesamten Bruttojahreseinkommen ab. Dieses darf bei einem Kind die Summe von 90.000 EUR nicht übersteigen, mit jedem weiteren Kind steigt diese Summe um 15.000 EUR. Wichtig ist, dass das Kind / die Kinder unter 18 ist / sind und mit im Haushalt lebt / leben – und dass einer der Eltern kindergeldberechtigt ist. Für Kinder, die nach Antragseingang geboren werden beziehungsweise in den Haushalt aufgenommen werden, kann leider kein Baukindergeld beantragt werden.
Sofern Sie zwischen dem 01.01.2018 und künftig dem 31.03.2021 (bisher 31.12.2020) Ihren Kaufvertrag unterzeichnen, eine Baugenehmigung erhalten oder der frühestmögliche Baubeginn Ihres – nach dem jeweiligen Landesbaurecht – nicht genehmigungspflichtigen Vorhabens in diesen Zeitraum fällt, können Sie einen Antrag auf Baukindergeld stellen. Die Verlängerung des Förderzeitraums wird erst mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021 wirksam.
Die Beantragung des Baukindergeldes erfolgt erst nach dem Einzug ins neue Zuhause – muss jedoch spätestens sechs Monate nach dem Einzug erfolgen – bis spätestens zum 31.12.2023. Maßgeblich ist das in der amtlichen Meldebestätigung genannte Einzugsdatum. Mit dem Antrag muss nachgewiesen werden, dass die Förderbedingungen eingehalten werden. Dafür werden die folgenden Dokumente benötigt:
Einkommensteuerbescheide: Mit den Einkommensteuerbescheiden muss das Haushaltseinkommen nachgewiesen werden – und zwar das des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragseingang. Es geht dabei um den Antragsteller selbst und – sofern vorhanden – den im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlichen Gemeinschaften. Wird der Antrag in 2020 eingereicht, werden die Einkommensteuerbescheide aus den Jahren 2017 und 2018 benötigt.
Meldebestätigungen: Die Selbstnutzung muss mit der Meldebestätigung nachgewiesen werden. Es muss der Hauptwohnsitz des Antragstellers, der im Antrag angegebenen Kinder sowie seines Ehe- oder Lebenspartners oder des Partners aus der eheähnlichen Gemeinschaft genannt werden.
Grundbuchauszug: Der Grundbuchauszug ist der Nachweis über den Eigentumserwerb und muss ebenfalls vorgelegt werden. Falls der Grundbucheintragung über den Eigentümerwechsel noch nicht vorliegt, kann der Nachweis auch mit der Auflassungsvormerkung erfolgen.
Übrigens werden die Zuschussraten jährlich ausgezahlt. Hat die KfW die Nachweise positiv geprüft, wird die erste Zuschussrate auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Es folgt eine Auszahlbestätigung mit Nennung des Auszahlungstermins. In den folgenden neun Jahren erfolgt die Zahlung der Zuschussraten immer im gleichen Monat wie die Erstauszahlung.
Alle wichtigen Infos nochmal zusammengefasst, weitere nützliche Links und einen Check gibt es auf www.kfw.de/baukindergeld.
Wofür gibt es Baukindergeld?
Gibt es Baukindergeld für Kauf und Bau?
Baukindergeld gibt es für den Kauf oder Bau einer Wohnimmobilie – Fertighäuser inklusive. Anbauten, Umbauten, Dachaufstockungen etc. werden hiermit jedoch nicht gefördert. Ebenso sind Schenkung, Erbe oder Übertragung nicht förderfähig.
Kauf einer vorigen Mietimmobilie
Sofern eine gemietete Wohnung oder ein gemietetes Haus gekauft werden soll, gibt es Baukindergeld. Als Einzugsdatum gilt in diesen Fällen das Datum der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags, da die Eigentümer schon vorher in der Immobilie gewohnt haben. Die Antragsteller müssen eine aktuelle Meldebescheinigung sowie eine formlose Erklärung zum Kauf der vorher gemieteten Immobilie einreichen.
Mietkauf
Auch bei einem Mietkauf gibt es Baukindergeld. Der Antrag auf Baukindergeld kann nach der Eigentumsübergang (Eintragung ins Grundbuch nach der Abschlusszahlung) gestellt werden.
Baukindergeld gibt es nur, wenn das neue Zuhause zum Zeitpunkt der Baugenehmigung bzw. des Kaufvertrags die einzige Wohnimmobilie in Deutschland ist. Wer vorher beispielsweise als Single eine Eigentumswohnung gekauft hat und diese auch noch besitzt, wenn er die Baugenehmigung für das Einfamilienhaus erhält, bekommt kein Baukindergeld. Das gilt ebenso für Immobilien, die geerbt oder geschenkt wurden, oder für die einer der Partner einen Eigentumsanteil besitzt. Auch eine Immobilie mit eingetragenem Nutzungsrecht ist ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld.
Bauen mit Kindern: Wie kann man sich Haus und Kind leisten?
Am Anfang steht der Wunsch nach den eigenen vier Wänden. Kein Zuhause für Familien mit Kindern ist schöner als die eigenen vier Wände – idealerweise mit einem kleinen Garten in einer schönen ruhigen Wohnlage.
Die Finanzierung des Eigenheims: Angesichts günstiger Finanzierungsmöglichkeiten kann der Traum von den eigenen vier Wänden jetzt auch Wirklichkeit werden. Eigenheimzulage und Baukindergeld sind weitere Pluspunkte.
Bauen.wiewir ermöglicht das Wohnen mit Kind im eigenen Haus
Mit bauen.wiewir können sich junge Familien das Wohnen mit Kind im Traumhaus zu einem günstigen Preis verwirklichen. Fragen Sie uns nach Wohnkomfort und Wohnqualität und wir beraten Sie gerne, welcher Haustyp für Sie am besten in Frage kommt. Unsere Architekten haben Häuser kreiert, die ideal für junge Familien mit Kindern geeignet sind.
Wer hat Anspruch auf Baukindergeld?
Anspruch auf Baukindergeld haben Familien mit mindestens einem Kind
Das Baukindergeld gilt Familien, die mindestens ein Kind haben und einen Kindergeldanspruch vorweisen können. Dieses Kind sollte im neu erworbenen Wohneigentum leben und seinen ständigen Wohnsitz in diesem Eigenheim besitzen. Auch bei getrenntlebenden Eltern gilt: Dort, wo das Kind seinen festen Wohnsitz hat, ist auch die Beantragung eines Baukindergelds möglich. Hinzu kommt, dass wenn der Anspruch auf Kindergeld für das Kind nicht mehr besteht, weil es das 25. Lebensjahr erreicht hat, auch kein Baukindergeld mehr erworben werden kann.
Familien unter einem bestimmten Jahresbruttoeinkommen
Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf nicht höher als 75.000 Euro liegen, wobei pro Kind ein Freibetrag in Höhe von 15.000 Euro gewährt wird. Konkret bedeutet das: Eine Familie mit zwei Kindern darf maximal 105.000 Euro pro Jahr verdienen. Wer darüber liegt, hat keinen Anspruch auf Baukindergeld. Der Grund ist, dass das Baukindergeld ausschließlich Familien helfen soll, die sich den Traum vom Wohneigentum mit kleinerem Budget realisieren müssen und es nicht können. Hier greift der Staat unter die Arme und hilft Familien dabei, ein Eigenheim zu ermöglichen.