Ein Hausbau bringt eine Menge Fragen zu rechtlichen Themen mit sich. Da ist es nicht schwer, den Überblick zu verlieren. Wir beantworten Fragen zum Thema Bauantrag und Baugenehmigung, zu rechtlichen Vorschriften und vielem mehr. Und wie ist das eigentlich als Single? Ist ein Hausbau da überhaupt realisierbar? Gibt es für Singles beim Hausbau besondere rechtliche Dinge zu beachten? Und was kostet überhaupt eine Baugenehmigung? Viele Frage, viele Antworten – hier bei bauen.wiewir.
Kann man als Single ein Haus bauen?
Auch für Singles ist ein Hausbau realisierbar. Die Finanzierung bietet für Singles jedoch ein paar Besonderheiten. Gefragt sind insbesondere monetäre Reserven, um eventuelle Engpässe auffangen zu können. Oftmals verlangen die finanzierenden Banken bei Alleinstehenden einen höheren Anteil an Eigenkapital als bei Paaren.
Wie können sich Bauherren absichern?
Vereinfachte Absicherung von Immobilienfinanzierungen: Mit einer Risikolebensversicherung sichern Kreditnehmer ihr Todesfallrisiko nicht nur gegenüber der Bank sondern auch gegenüber ihren Angehörigen ab.
Wie bekomme ich eine Baugenehmigung?
Um eine Baugenehmigung zu erhalten, muss beim zuständigen Bauamt ein Bauantrag eingereicht werden. Dieser muss Unterlagen wie Bauzeichnung, Baubeschreibung, Energiebilanz etc. enthalten.
Welche Versicherungen brauchen Bauherren unbedingt?
Wichtig ist es, dass sich jeder Hausbauer vor Beginn des Bauvorhabens über eine leistungsstarke Bauleistungsversicherung und einen Bauherrenrechtsschutz informiert. Wenn der Bauherr selbst auch am Bau seines Hauses mitwirkt und Eigenleistung vollbringt, ist eine spezielle Bauherrenhaftpflicht ebenfalls zu empfehlen.
Was braucht man alles für eine Baugenehmigung?
Für die Bebauung eines Grundstücks oder den Umbau eines Gebäudes, benötigt man eine Baugenehmigung. Der Bauantrag ist der schriftliche Antrag bei der zuständigen Baubehörde zur Erteilung der Baugenehmigung. Mehr dazu lesen Sie weiter unten.
Was kostet eine Baugenehmigung für ein Haus?
Grundsätzlich sollten Bauherren mit Kosten von ungefähr 0,5 Prozent der kompletten Bausumme für den Bauantrag rechnen. Somit müsste man für einen Bauantrag circa 1.500 Euro bezahlen, wenn der Hausbau 300.000 Euro kostet.
Welche rechtlichen Vorschriften gibt es beim Hausbau?
Ein eigenes Haus ist der Traum vieler Menschen. Baurechtliche Vorschriften, Baurichtlinien und Baubestimmungen machen den Hausbau zu einem Abenteuer. Doch der Föderalismus des deutschen Staates hat auch die auf dem Bau geltenden Gesetze nicht verschont. Daher kennt jedes Bundesland sein eigenes Bauregelwerk. Mehr dazu hier.
Kann man als Single ein Haus bauen?
Auch für Singles ist ein Hausbau realisierbar. Allerdings ist zur Baufinanzierung ein entsprechendes Kapital notwendig. Vor allem in Ballungsgebieten und städtischen Lagen verzeichnen Immobilienexperten eine steigende Nachfrage von Alleinstehenden nach passenden Wohnungen und Häusern. Die Finanzierung bietet für Singles jedoch ein paar Besonderheiten. Gefragt sind insbesondere monetäre Reserven, um eventuelle Engpässe auffangen zu können. Oftmals verlangen die finanzierenden Banken bei Alleinstehenden einen höheren Anteil an Eigenkapital als bei Paaren.
Eigenkapital und Lage der Immobilie sind für Singles elementar
Mit einem möglichst hohen Eigenkapital bei der Finanzierung der Immobilie reduzieren Singles einerseits den Zinssatz und andererseits auch die monatliche Rate. Aus naheliegenden Gründen achten die Banken bei Alleinstehenden jedoch noch genauer auf die finanzielle Situation, denn Singles tragen in der Regel die finanziellen Belastungen alleine und daher muss sehr genau und sicherheitsorientiert kalkuliert werden. Auf keinen Fall sollte die monatliche Belastung 30% des Nettoeinkommens übersteigen. Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es in der Regel auch keine Probleme mit der finanzierenden Bank. Ganz entscheidend ist die strategische Perspektive bei der Finanzierung. Die Lage des Eigenheims spielt für Singles eine wichtigere Rolle als für Paare. Sollten sich die Lebenspläne wieder ändern und doch ein weiterer Umzug anstehen, so sollte das Haus bzw. die Wohnung leicht zu vermieten oder zu veräußern sein. Dies ist natürlich in Ballungsgebieten einfacher als auf dem Land.
Für den möglichen Ernstfall vorsorgen
Alleinstehende müssen bei der Finanzierung noch genauer planen als Paare. Es wird mehr Eigenkapital sowie ein Back-up-Plan für den eventuellen Ernstfall benötigt. Empfehlenswert ist an dieser Stelle eine Berufsunfähigkeitsversicherung, um im Fall der Fälle die Raten der Finanzierung weiter zahlen zu können. Gleichzeitig bieten sich Singles mehr Freiheiten als Paaren, etwa bei der Suche und Gestaltung der Immobilie. Weder um die Wandfarben noch um die Fliesenfarben muss gestritten werden. Wenn also Alleinstehende ausreichend Eigenkapital angespart haben und zudem eine gute Lage für die Immobilie identifiziert haben, steht auch der Baufinanzierung nichts mehr im Wege. Wichtig ist eine umfassende und professionelle Beratung.
Wie können sich Bauherren absichern?
Vereinfachte Absicherung von Immobilienfinanzierungen: Mit einer Risikolebensversicherung sichern Kreditnehmer ihr Todesfallrisiko nicht nur gegenüber der Bank sondern auch gegenüber ihren Angehörigen ab.
Eine Hypothek garantiert der Bank Zugriffsrechte auf die Immobilie, sofern ein Kreditnehmer die Raten seines Kredites nicht mehr zahlen kann. Auch Verbraucherschützer weisen immer wieder darauf hin, dass die Absicherung der Hypothek einen elementareren Bestandteil der Finanzierungsplanung einnehmen sollte. Diese Sicherheit wird in vielen Fällen auch vom Geldgeber verlangt. Eine Risikolebensversicherung (RLV) bietet Kreditnehmern die Möglichkeit vorzusorgen. So kann das Todesfallrisiko nicht nur gegenüber der Bank sondern auch gegenüber den Angehörigen abgesichert werden. Im Falle des Todes des Versicherten wird die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Sofern diese korrekt ausgewählt wurde, kann der Kredit voll abgelöst werden und die Hinterbliebenen sind schuldenfrei. Es reicht meist jedoch nicht aus, nur den Hauptverdiener oder die Hauptverdienerin zu versichern. Dies sollten unbedingt beide Partner tun, denn auch die täglich anfallenden Tätigkeiten wie die Betreuung der Kinder oder das Führen des Haushaltes sind auch weiterhin zu erledigen. Externe Hilfen verursachen hierbei enorme Kosten.
Reduzierte Gesundheitsfragen bei der Absicherung eines Baudarlehens.
Problematisch kann es bei dem Abschluss von Versicherungen werden, sobald es um die Gesundheitsfragen geht. Sofern diese aufgrund Vorerkrankungen nicht zufriedenstellend beantwortet werden können, ist es dem Interessenten meist nicht möglich, die Versicherung abzuschließen. Die Deutsche Lebensversicherungs-AG bietet beispielsweise einen Versicherungsschutz mit reduzierten Gesundheitsfragen an, sofern es um die Absicherung eines Darlehens zum Immobilienerwerb geht. Voraussetzungen sind, dass der Darlehensvertrag innerhalb der letzten sechs Monate abgeschlossen wurde, die versicherte Person maximal 45 Jahre alt ist und im nächsten Jahr keinen außereuropäischen Auslandsaufenthalt von mindestens sechs Monaten plant. Der Todesfallschutz orientiert sich an der effektiven Darlehenshöhe und beträgt bis zu 400.000 Euro. Die reduzierten Gesundheitsfragen können alle mit „nein“ beantwortet werden. Weitere Infos zum vereinfachten Zugang zum gewünschten Versicherungsschutz und eine Liste der aktuell gültigen Gesundheitsfragen findet man im Internet unter www.dlvag.de.
Todesfallschutz mit Berufsunfähigkeitsversicherung kombinieren.
Auf Wunsch kann in die Risikolebensversicherung auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung integriert werden. Dadurch werden dann die monatlichen Raten aus der Immobilienfinanzierung gegen die möglichen finanziellen Folgen aus einer eventuellen Berufsunfähigkeit abgesichert. Die vereinbarte Rente orientiert sich an der Höhe der Rate aus Zins und Tilgung und beträgt monatlich maximal 1.000 Euro. Hier ist ebenfalls unter den oben genannten Voraussetzungen ein Versicherungsschutz mit reduzierten Gesundheitsfragen möglich.
Wie bekomme ich eine Baugenehmigung?
Um eine Baugenehmigung zu erhalten, muss beim zuständigen Bauamt ein Bauantrag eingereicht werden. Dieser muss Unterlagen wie Bauzeichnung, Baubeschreibung, Energiebilanz etc. enthalten.
Bauantrag – Prüfung durch das Bauamt
Das Bauamt prüft daraufhin, ob alle bauplanungsrechtlichen Vorgaben für das Grundstück beim Bau dieses Bauvorhabens eingehalten werden. Natürlich in Einklang mit dem Bauordnungsrecht. Erst wenn die Unterlagen vollständig sind und alle Vorschriften eingehalten wurden, steht der Ausstellung einer Baugenehmigung nicht mehr im Wege.
Bauantrag – Erteilung der Baugenehmigung
Die Erteilung einer Baugenehmigung bedarf Zeit. Meistens ist solch ein Genehmigungsverfahren mit der Zustimmung anderer Behörden verbunden. Aus diesem Grund kann sich das Warten auf eine Baugenehmigung schon mal Monate hinziehen. Sonstige Abstimmungen mit unterschiedlichen Ämtern wie Vermessungsamt, Gesundheitsamt und Straßenbauamt können den Prozess in die Länge ziehen. Außerdem kann die Baubehörde bei komplizierten Bauanträgen und Fragen hinsichtlich des Bauvorhabens eine Bauverhandlung in die Wege leiten. Grundsätzlich gilt, dass eine Baugenehmigung bis zu 3 Monate auf sich warten lassen kann. Vor allem bei komplizierteren Bauvorhaben ist für die Bewilligung einer Baugenehmigung viel Zeit und Geduld einzuplanen.
Welche Versicherungen brauchen Bauherren unbedingt?
Ein Bauherren-Rechtsschutz ist unverzichtbar
Streitigkeiten rund um den Hausbau gehören zu den häufigsten Streitfällen vor Gericht. Diese Streitigkeiten können sehr lange dauern und kostspielig für den Hausbauer werden und sogar zum wirtschaftlichen Ruin führen. Seit einigen Jahren decken die regulären Rechtsschutzversicherungen diese Streitfälle rund um den Hausbau nicht mehr ab, weil die Zahl der Fälle für die Versicherer unkalkulierbar wurde. Um so wichtiger ist es, dass sich jeder Hausbauer vor Beginn des Bauvorhabens über eine leistungsstarke Bauleistungsversicherung und einen Bauherrenrechtsschutz informiert. Wenn der Bauherr selbst auch am Bau seines Hauses mitwirkt und Eigenleistung vollbringt, ist eine spezielle Bauherrenhaftpflicht ebenfalls zu empfehlen.
Ein Bauherren-Rechtsschutz hilft in Notfällen
Ein Bauherren-Rechtsschutz deckt insbesondere die unkalkulierbaren finanziellen Risiken für den Bauherren ab, wenn es beim Bau zu Sachmängeln und sogenanntem Pfusch am Bau kommt. Gerade hier ist die Beweisführung oft sehr mühsam und kostspielig mit Hilfe von Gutachtern zu erbringen. Viele Bauherrenerfahrungen berichten davon, dass die Bauherren letztlich auf dem langen Verfahrensweg bei einem teuren Rechtsstreit aufgeben mussten, weil sie keinen Bauherrenrechtsschutz hatten.
Ein Bauherren-Rechtsschutz gewährleistet Bauherren Sicherheit
Mit einer Bauleistungsversicherung und einem Bauherrenrechtsschutz können Rechtsstreitigkeiten erfolgreich durchgeführt und berechtigte Ansprüche auch erfolgreich durchgesetzt werden. Eine zusätzliche Bauherrenhaftpflicht schützt den Bauherren davor, selbst in die Haftung genommen zu werden, wenn durch seine Bautätigkeit Schäden entstehen, für die er verantwortlich gemacht werden kann. Bauleistungsversicherung und Bauherrenrechtsschutz sind also elementar wichtig.
Was braucht man alles für eine Baugenehmigung?
Der Bauantrag
Für die Bebauung eines Grundstücks oder den Umbau eines Gebäudes, benötigt man eine Baugenehmigung. Der Bauantrag ist der schriftliche Antrag bei der zuständigen Baubehörde zur Erteilung der Baugenehmigung. Die Baubehörde prüft den Bauantrag und achtet darauf, dass die bauordnungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. In der Regel beinhaltet der Bauantrag folgende Unterlagen:
Lageplan
Berechnung Wohn- und Nutzfläche
Bauzeichnung mit Grundrissen, Schnitten und Ansichtszeichnungen
Berechnungen zum umbauten Wohnraum
Statik
Baubeschreibung
Entwässerungspläne
Angaben und Nachweise zur Standsicherheit, Wärme- und Schallschutz
Unterschriebener Bauantragsvordruck
Was kostet eine Baugenehmigung für ein Haus?
Sowohl für die Bearbeitung als auch die Entscheidung über den Bauantrag selbst berechnen die Behörden Gebühren. Wie hoch diese sind, hängt zunächst vom Standort des geplanten Hausbaus ab. Das heißt also: Sie richten sich nach den einzelnen Bundesländern und deren Landesgebührenordnungen, welche von den betreffenden Städten, Gemeinden oder Kreisen angewendet werden. Als Faustregel gilt, dass die Kosten für den Bauantrag in etwa 0,5 Prozent der Bausumme ausmachen.
Dabei ist ein Anteil an der Gebühr ein fester Kostensatz. Der andere ist variabel und hängt vom Bearbeitungsaufwand und der Größe des Bauprojektes ab.
Welche rechtlichen Vorschriften gibt es beim Hausbau?
Bauvorschriften: Baurechtliche Bestimmungen für den Hausbau
Ein eigenes Haus ist der Traum vieler Menschen. Baurechtliche Vorschriften, Baurichtlinien und Baubestimmungen machen den Hausbau zu einem Abenteuer. Doch der Föderalismus des deutschen Staates hat auch die auf dem Bau geltenden Gesetze nicht verschont. Daher kennt jedes Bundesland sein eigenes Bauregelwerk.
Bauherren sollten also nicht nur die bundesdeutschen Richtlinien für den Bau eines Hauses beachten, sondern auch die länderspezifischen Bauvorschriften kennen. Zudem ist das deutsche Baurecht nicht in einer einzelnen Kodifikation zusammengefasst, sondern setzt sich aus verschiedenen Rechtsnormen zusammen.