Grundsätzlich ist für jeden Neubau, also auch für ein Satteldachhaus, eine Baugenehmigung erforderlich. Je nach Bundesland gibt es andere Bauvorschriften welche zu beachten sind. Oft gibt es von Seiten der Gemeinde auch noch örtliche Bauvorschriften z.B. in Form einer Stellplatzsatzung oder einer Dachgaubensatzung. Liegt das Baugrundstück im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und werden alle Festsetzungen aus dem Bebauungsplan sowie die örtlichen Bauvorschriften eingehalten, so kann das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Alternativ muss das Bauvorhaben im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.