Bei öffentlichen Programmen der KfW werden von Vornherein sogenannte tilgungsfreie Anlaufjahre (min. 12 Monate und max. 5 Jahre) vereinbart, sodass in dieser Zeit selbst bei Vollauszahlung nur der Zins für den Finanzierungsbaustein zu zahlen ist. Bei klassischen Bankdarlehen beginnt die Tilgung im Normalfall im Monat nach der Vollauszahlung des Darlehens.