Baurecht – Ein Hausbau bringt eine Menge Fragen zu rechtlichen Themen mit sich. Da ist es nicht schwer, den Überblick zu verlieren. Wir beantworten Fragen zum Thema Bauantrag und Baugenehmigung, zu rechtlichen Vorschriften und vielem mehr. Viele Fragen, viele Antworten – hier bei bauen.wiewir.
Fragen und Antworten zum Baurecht
Kann man als Single ein Haus bauen?
Auch für Singles ist ein Hausbau realisierbar. Die Finanzierung bietet für Singles jedoch ein paar Besonderheiten. Gefragt sind insbesondere monetäre Reserven, um eventuelle Engpässe auffangen zu können. Oftmals verlangen die finanzierenden Banken bei Alleinstehenden einen höheren Anteil an Eigenkapital als bei Paaren.
Baurecht – Wie können sich Bauherren absichern?
Vereinfachte Absicherung von Immobilienfinanzierungen: Mit einer Risikolebensversicherung sichern Kreditnehmer*innen ihr Todesfallrisiko nicht nur gegenüber der Bank, sondern auch gegenüber ihren Angehörigen ab.
Wie bekomme ich eine Baugenehmigung?
Um eine Baugenehmigung zu erhalten, muss beim zuständigen Bauamt ein Bauantrag eingereicht werden. Dieser muss Unterlagen wie Bauzeichnung, Baubeschreibung, Energiebilanz etc. enthalten.
Baurecht – Welche Versicherungen brauchen Bauherren unbedingt?
Wichtig ist es, dass sich jede*r Hausbauer*in vor Beginn des Bauvorhabens über eine leistungsstarke Bauleistungsversicherung und einen Bauherrenrechtsschutz informiert. Wenn der/die Bauherr*in selbst auch am Bau seines Hauses mitwirkt und Eigenleistung vollbringt, ist eine spezielle Bauherrenhaftpflicht ebenfalls zu empfehlen.
Was braucht man alles für eine Baugenehmigung?
Für die Bebauung eines Grundstücks oder den Umbau eines Gebäudes, benötigt man eine Baugenehmigung. Der Bauantrag ist der schriftliche Antrag bei der zuständigen Baubehörde zur Erteilung der Baugenehmigung. Mehr dazu lesen Sie weiter unten.
Was kostet eine Baugenehmigung für ein Haus?
Grundsätzlich sollten Bauherr*innen mit Kosten von ungefähr 0,5 Prozent der kompletten Bausumme für den Bauantrag rechnen. Somit müsste man für einen Bauantrag circa 1.500 Euro bezahlen, wenn der Hausbau 300.000 Euro kostet.
Baurecht – Welche rechtlichen Vorschriften gibt es beim Hausbau?
Ein eigenes Haus ist der Traum vieler Menschen. Baurechtliche Vorschriften, Baurichtlinien und Baubestimmungen machen den Hausbau zu einem Abenteuer. Doch der Föderalismus des deutschen Staates hat auch die auf dem Bau geltenden Gesetze nicht verschont. Daher kennt jedes Bundesland sein eigenes Bauregelwerk.
Baurecht – Wie können sich Bauherren absichern?
Eine Hypothek garantiert der Bank Zugriffsrechte auf die Immobilie, sofern ein*e Kreditnehmer*in die Raten seines/ihres Kredites nicht mehr zahlen kann. Auch Verbraucherschützer weisen immer wieder darauf hin, dass die Absicherung der Hypothek einen elementareren Bestandteil der Finanzierungsplanung einnehmen sollte. Diese Sicherheit wird in vielen Fällen auch vom Geldgeber verlangt. Eine Risikolebensversicherung (RLV) bietet Kreditnehmern die Möglichkeit vorzusorgen.
- So kann das Todesfallrisiko nicht nur gegenüber der Bank sondern auch gegenüber den Angehörigen abgesichert werden
- Im Falle des Todes des Versicherten wird die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt
- Sofern diese korrekt ausgewählt wurde, kann der Kredit voll abgelöst werden und die Hinterbliebenen sind schuldenfrei
- Es reicht meist jedoch nicht aus, nur den Hauptverdiener oder die Hauptverdienerin zu versichern.
- Dies sollten unbedingt beide Partner tun, denn auch die täglich anfallenden Tätigkeiten wie die Betreuung der Kinder oder das Führen des Haushaltes sind auch weiterhin zu erledigen
- Externe Hilfen verursachen hierbei enorme Kosten.
Hohes Risiko – extreme Konsequenzen
Die meisten haben es sicher schon mal irgendwo wahrgenommen: Ein neues Baugebiet wird erschlossen, immer mehr Baustellen, alles ist in Bewegung – und plötzlich ist auf einer der Baustellen Stillstand. Nichts geht mehr weiter. Zumindest nicht auf der Baustelle – denn die Finanzierung und die Miete laufen weiter. Leider ist dieser Fall gar nicht so selten.
- Studien besagen, dass fast jedes fünfte Bauvorhaben von einer Insolvenz von Bauträgern, Generalunternehmern oder Handwerksbetrieben betroffen ist.
- Hinzu kommt, dass man oftmals einen Großteil der Mängel am Bau (es sind knapp 80%!) erst Jahre nach der Abnahme entdeckt.
- In vielen Fällen gibt es dann den Bauträger schon gar nicht mehr.
- Was bedeutet es also genau für einen Bauherr*innen, wenn der Bauträger pleite geht? Und wie kann er sich gegen diese Pleite schützen?
Bauherrenschutzpolice – Schutz bei Insolvenz und später auftretenden Mängeln
Leider werden Bauherr*innen, die von einer Insolvenz eines Baupartners betroffen sind, vom Gesetzgeber nur sehr unzureichend geschützt. Dabei können nicht fertig gestellte Bauten sowie deren Fertigstellung oder Mängelbeseitigung durch einen neuen Baupartner wesentlich höhere und nicht kalkulierte Kosten verursachen.
- Genau aus diesem Grund sollten Bauherr*innen, und hier genau jene, die sehr knapp kalkulieren mussten, selbst Vorsorge treffen.
- Damit auch im Ernstfall die entstehenden Mehrkosten gedeckt werden können. Die SHL Gruppe bietet eine neuartige Bauherrenschutzpolice an.
- Mit dieser können Bauherr*innen sich gegen das Risiko einer Insolvenz des Bauunternehmers bzw. die finanziellen Folgen daraus absichern.
- Der Bauherrenschutz greift im Falle einer Insolvenz des Bauträgers und auch bei Mängeln, die bis zu fünf Jahre nach Fertigstellung des Hauses bzw. dessen Abnahme auftreten.
- Die Schadenssummen für Baumängel/-schäden sind in den letzten Jahren immer größer geworden. Die Bauherrenschutzpolice sichert bis zu 50.000 EUR ab.
Noch mehr Schutz
Es gibt noch weitere Möglichkeiten für Bauherren, sich gegen eine Insolvenz des Baupartners zu schützen. Bauträger sollten etwa nur nach Baufortschritt bezahlt werden und die erbrachten Leistungen sollten dabei genau überprüft werden. Alle Abschlagszahlen sollten den Zahlungsvorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung entsprechen. Des Weiteren sollte der Bauherr alle Arbeiten des Bauträgers regelmäßig kontrollieren. So können frühzeitig evtl. Mängel aufgespürt werden – und dementsprechend das Geld bis zur Beseitigung der Mängel einbehalten werden.
Reduzierte Gesundheitsfragen bei der Absicherung eines Baudarlehens.
Problematisch kann es bei dem Abschluss von Versicherungen werden, sobald es um die Gesundheitsfragen geht. Sofern diese aufgrund Vorerkrankungen nicht zufriedenstellend beantwortet werden können, ist es den Interessenten meist nicht möglich, die Versicherung abzuschließen. Die Deutsche Lebensversicherungs-AG bietet beispielsweise einen Versicherungsschutz mit reduzierten Gesundheitsfragen an, sofern es um die Absicherung eines Darlehens zum Immobilienerwerb geht.
- Voraussetzungen sind, dass der Darlehensvertrag innerhalb der letzten sechs Monate abgeschlossen wurde
- Die versicherte Person maximal 45 Jahre alt ist
- Im nächsten Jahr keinen außereuropäischen Auslandsaufenthalt von mindestens sechs Monaten plant
- Der Todesfallschutz orientiert sich an der effektiven Darlehenshöhe und beträgt bis zu 400.000 Euro
- Die reduzierten Gesundheitsfragen können alle mit „nein“ beantwortet werden
Weitere Infos zum vereinfachten Zugang zum gewünschten Versicherungsschutz und eine Liste der aktuell gültigen Gesundheitsfragen findet man im Internet unter www.dlvag.de.
Todesfallschutz mit Berufsunfähigkeitsversicherung kombinieren.
Auf Wunsch kann in die Risikolebensversicherung auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung integriert werden. Dadurch werden dann die monatlichen Raten aus der Immobilienfinanzierung gegen die möglichen finanziellen Folgen aus einer eventuellen Berufsunfähigkeit abgesichert. Die vereinbarte Rente orientiert sich an der Höhe der Rate aus Zins und Tilgung und beträgt monatlich maximal 1.000 Euro. Hier ist ebenfalls unter den oben genannten Voraussetzungen ein Versicherungsschutz mit reduzierten Gesundheitsfragen möglich.
Wie bekomme ich eine Baugenehmigung?
Bauantrag – Prüfung durch das Bauamt
Das Bauamt prüft, ob alle bauplanungsrechtlichen Vorgaben für das Grundstück beim Bau dieses Bauvorhabens eingehalten werden. Natürlich in Einklang mit dem Bauordnungsrecht. Erst wenn die Unterlagen vollständig sind und alle Vorschriften eingehalten wurden, steht der Ausstellung einer Baugenehmigung nicht mehr im Wege.
Bauantrag – Erteilung der Baugenehmigung
Die Erteilung einer Baugenehmigung bedarf Zeit. Meistens ist solch ein Genehmigungsverfahren mit der Zustimmung anderer Behörden verbunden. Aus diesem Grund kann sich das Warten auf eine Baugenehmigung schon mal Monate hinziehen. Sonstige Abstimmungen mit unterschiedlichen Ämtern wie Vermessungsamt, Gesundheitsamt und Straßenbauamt können den Prozess in die Länge ziehen. Außerdem kann die Baubehörde bei komplizierten Bauanträgen und Fragen hinsichtlich des Bauvorhabens eine Bauverhandlung in die Wege leiten. Grundsätzlich gilt, dass eine Baugenehmigung bis zu 3 Monate auf sich warten lassen kann. Vor allem bei komplizierteren Bauvorhaben ist für die Bewilligung einer Baugenehmigung viel Zeit und Geduld einzuplanen. Die Baubehörde prüft den Bauantrag und achtet darauf, dass die bauordnungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. In der Regel beinhaltet der Bauantrag folgende Unterlagen:
- Lageplan
- Berechnung Wohn- und Nutzfläche
- Bauzeichnung mit Grundrissen, Schnitten und Ansichtszeichnungen
- Berechnungen zum umbauten Wohnraum
- Statik
- Baubeschreibung
- Entwässerungspläne
- Angaben und Nachweise zur Standsicherheit, Wärme- und Schallschutz
- Unterschriebener Bauantragsvordruck
Baurecht – Welche Versicherungen brauchen Bauherren unbedingt?
Ein Bauherren-Rechtsschutz ist unverzichtbar
Streitigkeiten rund um den Hausbau gehören zu den häufigsten Streitfällen vor Gericht. Diese Streitigkeiten können sehr lange dauern und kostspielig für den Hausbauer*innen werden und sogar zum wirtschaftlichen Ruin führen. Seit einigen Jahren decken die regulären Rechtsschutzversicherungen diese Streitfälle rund um den Hausbau nicht mehr ab, weil die Zahl der Fälle für die Versicherer unkalkulierbar wurde. Umso wichtiger ist es, dass sich jeder Hausbauer vor Beginn des Bauvorhabens über eine leistungsstarke Bauleistungsversicherung und einen Bauherrenrechtsschutz informiert. Wenn die/der Bauherr*in selbst auch am Bau seines Hauses mitwirkt und Eigenleistung vollbringt, ist eine spezielle Bauherrenhaftpflicht ebenfalls zu empfehlen.
Ein Bauherren-Rechtsschutz hilft in Notfällen
Ein Bauherren-Rechtsschutz deckt insbesondere die unkalkulierbaren finanziellen Risiken für den Bauherren ab, wenn es beim Bau zu Sachmängeln und sogenanntem Pfusch am Bau kommt. Gerade hier ist die Beweisführung oft sehr mühsam und kostspielig mit Hilfe von Gutachtern zu erbringen. Viele Bauherrenerfahrungen berichten davon, dass die Bauherr*innen letztlich auf dem langen Verfahrensweg bei einem teuren Rechtsstreit aufgeben mussten, weil sie keinen Bauherrenrechtsschutz hatten.
Ein Bauherren-Rechtsschutz gewährleistet Bauherren Sicherheit
Mit einer Bauleistungsversicherung und einem Bauherrenrechtsschutz können Rechtsstreitigkeiten erfolgreich durchgeführt und berechtigte Ansprüche durchgesetzt werden. Eine zusätzliche Bauherrenhaftpflicht schützt die/den Bauherr*in davor, selbst in die Haftung genommen zu werden, wenn durch seine Bautätigkeit Schäden entstehen, für die er verantwortlich gemacht werden kann. Bauleistungsversicherung und Bauherrenrechtsschutz sind also elementar wichtig.
Diese 5 Punkte nehmen Sie aus diesem Blogbeitrag mit:
- Mit einer Risikolebensversicherung sichern Kreditnehmer*innen ihr Todesfallrisiko nicht nur gegenüber der Bank, sondern auch gegenüber ihren Angehörigen ab.
- Um eine Baugenehmigung zu erhalten, muss beim zuständigen Bauamt ein Bauantrag eingereicht werden.
- Wichtig ist es, dass sich jede*r Hausbauer*in vor Beginn des Bauvorhabens über eine leistungsstarke Bauleistungsversicherung und einen Bauherrenrechtsschutz informiert.
- Für die Bebauung eines Grundstücks oder den Umbau eines Gebäudes, benötigt man eine Baugenehmigung.
- Grundsätzlich sollten Bauherr*innen mit Kosten von ungefähr 0,5 Prozent der kompletten Bausumme für den Bauantrag rechnen.