Aus diesem Grund müssen bis zum 31. Dezember 2020 in allen Wohnräumen deutschlandweit Feuerwarnmelder angebracht sein. Sofern sie es nicht schon sind – denn in den letzten zehn Jahren sind tatsächlich in den meisten Wohnungen und Häusern in Deutschland bereits Rauchwarnmelder aufgehängt worden. In Berlin und Brandenburg ist dies bisher noch keine Pflicht. Das ändert sich nun zum Jahreswechsel. Ab dem 01. Januar 2021 müssen auch in diesen zwei Bundesländern in sämtlichen Wohnräumen Feuerwarnmelder installiert sein.
Feuerwarnmelder sind klein und unauffällig und können Leben retten
Wird ein Feuer bemerkt, ist es oftmals schon viel zu spät, denn Brandrauch gilt als hochgiftig und kann bei Schlafenden schon nach drei Atemzügen dazu führen, dass man das Bewusstsein verliert und schließlich erstickt. Dieser Worst Case ist jedoch leicht zu verhindern: Rauchmelder (fachlich korrekt eigentlich Rauchwarnmelder, aber Rauchmelder hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert) retten Leben. Sie sind nicht teuer und können problemlos angebracht werden. Sie reagieren auf Brandrauch, sodass im Fall des Falles ein lautes Warnsignal ertönt.
Neue Regelungen für Feuerwarnmelder (H2)
- Für Bestandsbauten galt bisher immer noch eine Übergangsfrist. Ab dem neuen Jahr bildet dann aber nur noch Sachsen eine Ausnahme.
- Da müssen dann in allen Neu- und Umbauten Feuerwarnmelder hängen, jedoch nicht in Bestandsbauten.
- Andere Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein haben es schon vor zehn Jahren zur Pflicht gemacht und das Aufhängen von Rauchwarnmeldern in Wohnräumen angeordnet.
- Genau genommen bezieht sich das auf Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, welche als Rettungswege genutzt werden.
- Das Wohnzimmer wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt.
Spätestens nach zehn Jahren müssen Feuerwarnmelder ausgewechselt werden
Die Lebenserwartung der Rauchwarnmelder liegt bei circa zehn Jahren. Bundesländer, die also vor zehn Jahren die Pflicht für die Geräte eingeführt haben, müssen spätestens jetzt die Geräte austauschen lassen. Die Wartung der Geräte obliegt je nach Bundesland dem Mieter oder dem Eigentümer. Für den Austausch der Rauchwarnmelder sind aber grundsätzlich die Wohnungseigentümer verantwortlich. Wichtig sind beim Kauf eines Rauchwarnmelders Qualität und Gütesiegel. Das sogenannte Q-Siegel sollte beachtet werden. Es ist ein Qualitätssiegel des Forums Brandrauchprävention* und es steht für Sicherheit, Langlebigkeit und Qualität des Rauchwarnmelders.
- Eine Übersicht zu aktuellen und getesteten Rauchwarnmeldern finden Sie hier.
- Die Regelungen der einzelnen Bundesländer finden Sie hier noch einmal übersichtlich zusammengefasst.
*Mitglieder des Forums sind führende Dachverbände, u.a. der Deutsche Feuerwehrverband, die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb), der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, sowie Hersteller und Dienstleister.
Einführung der Feuerwarnmelder-Gesetzgebung
Die Initiative hat bereits viel Gutes bewirkt: In allen Bundesländern in Deutschland wurde eine Rauchmelder-Gesetzgebung eingeführt, sodass sich die Anzahl der Brandtoten seit Beginn der Aufklärungsarbeit der Initiative im Jahr 2000 halbiert hat. Aber das ist noch nicht genug. Auch Brandschutzaufklärung, Informationen zur Vermeidung von Bränden und Instruktionen dazu, wie man sich im Brandfall verhalten soll, gehören zu den Aufgaben der Initiative – ebenso wie in den Bundesländern die Umsetzung der Gesetze mit aufklärenden Maßnahmen zu begleiten.
Folgende 3 Punkte entnehmen Sie dem Blogbeitrag zum Thema „Feuerwarnmelder“:
- Die Lebenserwartung der Rauchwarnmelder liegt bei circa zehn Jahren. Bundesländer, die also vor zehn Jahren die Pflicht für die Geräte eingeführt haben, müssen spätestens jetzt die Geräte austauschen lassen.
- Für den Austausch der Rauchwarnmelder sind aber grundsätzlich die Wohnungseigentümer verantwortlich.
- Wichtig sind beim Kauf eines Rauchwarnmelders Qualität und Gütesiegel. Das sogenannte Q-Siegel sollte beachtet werden.