DIN-A4 – klar. Aber wie wird ein Haus DIN vermessen? Was hat es mit der Wohnflächenverordnung auf sich und wie lässt sich eigentlich eine Wohnfläche berechnen? Wir erklären angehenden bauen.wiewir Hausbesitzer*innen die wichtigsten Fachbegriffe im Hausbau.
Wie viel Fläche habe ich zum Wohnen?
In Deutschland gibt es keine allgemeingültige Regel für die Berechnung der tatsächlichen Wohnfläche. Oft zum Nachteil von Mieter*innen und Käufer*innen. Der Eigentümer wendet das Verfahren an, was für ihn am günstigsten und für den Kunden am teuersten ist. Aber Quadratmeter ist eben nicht gleich Quadratmeter. Dachschrägen beispielsweise schränken die eigene Wohnfläche maßgeblich ein. Künftige Immobilienbesitzer*innen müssen sich dessen bewusst sein und vergleichen am besten nur Angebote mit der identischen Berechnungsmethode.
Durchgesetzt haben sich jedenfalls zwei Arten, die eigene Wohnfläche zu bestimmen.
- Einerseits die Berechnung nach der Wohnflächenverordnung und andererseits die DIN-Messung der Bodenfläche.
- Bei den DIN-Normen unterscheidet man zusätzlich zwischen der DIN277 und der DIN283 – wobei Letztere veraltet und kaum mehr zu finden ist.
Berechnung der Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung
Die Wohnflächenverordnung wurde eigentlich nur für den sozialen Wohnungsbau verpflichtend erstellt. Mittlerweile ziehen aber Gerichte deutschlandweit diese Verordnung heran, falls im Mietvertrag keine Berechnungsmethode vereinbart wurde. Laut Wohnflächenverordnung gehören
- Kellerräume
- Waschküche
- Heizungsräume
- Garagen
NICHT zur Wohnfläche!
Entscheidend bei der Berechnung nach Wohnflächenverordnung ist vor allem die Raumhöhe des Objekts
- Räume und Teile von Räumen mit einer Höhe von mindestens zwei Metern sind Wohnfläche
- Flächen unter einer Schräge bis zu einem Meter Raumhöhe sind keine Wohnfläche
- Die Flächen unter einer Schräge von einem bis zwei Metern Raumhöhe werden zur Hälfte der Wohnfläche zugeordnet
- Flächen unter einer Treppe bis zu einer Treppenhöhe von einem Meter (umgerechnet drei Stufen) sind keine Wohnfläche
- Flächen unter einer Treppe von einem bis zwei Metern werden zur Hälfte der Wohnfläche zugerechnet. Alles über zwei Metern gilt als Wohnfläche
- Fenster- und Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden gehen, zählen nicht zur Wohnfläche
- Wenn diese bis zum Boden reichen, kommt es auf die Tiefe an. Nischen müssen mindestens dreizehn Zentimeter tief sein, um der Wohnfläche hundertprozentig angerechnet zu werden.
Berechnung der Wohnfläche nach DIN-Messung
Die für den Mieter oder Käufer genaueste Variante, die Wohnfläche zu berechnen, ist auf jeden Fall die Berechnung nach der DIN-Norm 277. Auch die Wohnfläche der bauen.wiewir Effizienzhäuser wurde nach dieser Methode ermittelt, was unter Baufirmen herausragend ist.
Im Gegensatz zur Wohnflächenverordnung geht sie von der gesamten Bodenfläche einer Immobilie aus. Von der Brutto-Bodenfläche werden Konstruktionsflächen wie Wände, Pfeiler und Stützen großzügig abgezogen. Die so erhaltene Netto-Bodenfläche wird noch einmal unterteilt in:
- Nutzfläche (wie Zimmer)
- Funktionsfläche (wie Lagerräume)
- Verkehrsfläche (wie Garage)
Die tatsächliche Wohnfläche errechnet die DIN-Messung aus der Summe von Nutz- und Verkehrsflächen. Schrägen rechnet man hier voll an, genauso wie Balkone und angeschlossene Kellerräume. Für Immobilienbesitzer*innen, die ihre bauen.wiewir Effizienzhäuser vermieten möchten, birgt diese Berechnung auf jeden Fall Vorteile. Das Flächenergebnis ist am Ende meist jedenfalls größer als nach den Methoden der Wohnflächenverordnung.
Wohnfläche berechnen – Diese 5 Punkte können helfen:
- In Deutschland gibt es keine allgemeingültige Regel für die Berechnung der tatsächlichen Wohnfläche.
- Durchgesetzt haben sich einerseits die Berechnung nach der Wohnflächenverordnung und andererseits die DIN-Messung der Bodenfläche.
- Laut Wohnflächenverordnung gehören Kellerräume. Waschküchen, Heizungsräume und Garagen nicht zur Wohnfläche.
- Die für den Mieter oder Käufer genaueste Variante, die Wohnfläche zu berechnen, ist auf jeden Fall die Berechnung nach der DIN-Norm 277.
- Im Gegensatz zur Wohnflächenverordnung geht sie von der gesamten Bodenfläche einer Immobilie aus.