Die ersten Sonnenstrahlen im Frühling erwecken meist unsere Lebensgeister und die Lust, den Garten bereit für den Sommer zu machen, wird immer größer. Außerdem träumt so manch einer davon, an heißen Sommertagen zur Abkühlung in den eigenen Pool springen zu können. Am Abend im Garten zu grillen und zusammenzusitzen gehört für viele zur schönsten Freizeitbeschäftigung. Heute befassen wir uns mit den wichtigsten Thematiken rund um Ihren Garten. Angefangen bei der Gartenhaus-Planung, einem Pool zum Erfrischen, bis hin zu Ihren Nachbarrechten.
1. Die Gartenhaus-Planung – Alles steht und fällt mit der Planung
Nicht nur das Haus soll schön sein, sondern auch der Garten. Und damit im Sommer die schönsten Partys dort gefeiert werden können, der Rasenmäher, die Gartenmöbel und die Spielsachen ihren Platz finden, entsteht oft Interesse und Bedarf an einem Gartenhaus.
- Nicht jeder möchte unbedingt die Baumarktvariante im Garten stehen haben, sondern auch selbst tätig werden.
- Selbstgebaute Gartenhäuser sind also eine echte Alternative zum Gartenhaus von der Stange – individuell geplant und mehr als bloße Geräteschuppen.
- Es sei natürlich erwähnt, dass vormontierte Gartenhäuser deutlich schneller zusammengebaut sind als ein Gartenhaus in Eigenregie.
- Dieses stellt jedoch oft eine spannende Herausforderung für echte Heimwerkerfans dar.
Notwendig sind hier auf jeden Fall: Gute Planung, handwerkliches Geschick und ein paar fleißige Helfer. Gemeinsam schafft man dann aber auch einen ganz besonderen Lieblingsplatz für laue Sommerabende – und das ist viel mehr als “nur” ein Geräteschuppen. Aber auch die Baumarktvarianten gibt es heute in vielfältigen Varianten und guter sowie anspruchsvoller Qualität.
Was gilt es beim Bau eins Gartenhauses zu beachten?
Braucht man eine Baugenehmigung fürs Gartenhaus?
Ob ein Gartenhaus genehmigungspflichtig ist, hängt in erster Linie von seiner Größe ab. Die Vorschriften unterscheiden sich jedoch von Bundesland zu Bundesland. In Bayern und Brandenburg sind etwa Bauten bis zu einem Volumen von 75 Kubikmetern umbauten Raumes baugenehmigungsfrei. In Niedersachsen liegt die Grenze bei 40 und in Nordrhein-Westfalen nur bei 30 Raummetern.
- Eingeschränkt werden diese Bestimmungen in den Bauordnungen zumeist noch dadurch, dass nur “Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten” genehmigungsfrei sind.
- In Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen beispielsweise müssen sonst solche Baulichkeiten bereits ab zehn Quadratmetern Grundfläche genehmigt werden.
- Um Ärger von vornherein zu vermeiden, sollte man sich daher auf jeden Fall vorher bei der Baubehörde erkundigen, ob man eine Baugenehmigung benötigt.
Diese kostet etwa 50 Euro, das Antragsformular gibt es online zum Ausdrucken. Keinesfalls sollten Hausbesitzer das Gartenhaus schwarz aufstellen. Selbst wenn die Behörde es nicht merkt, die besten Helfer des Bauamts sind unfreundliche Nachbarn.
Große Gartenhäuser benötigen ein Plattenfundament
Die Größe eines Gartenhauses bestimmt neben der Bodenart, wie massiv man das Fundament bauen muss. Ein Plattenfundament (= massive Betonplatte auf PE-Folie und einer Sandschicht) verläuft unter dem gesamten Grundriss und trägt sowohl große Gartenhäuser als auch kleinere Häuser auf weichem Boden. Die Betonplatte verteilt das Gewicht des Hauses auf eine große Fläche und es steht dadurch stabil. Nachteil:
- Der Bauaufwand ist sehr hoch und es werden viel Beton und Armierungsstahl benötigt.
- Generell sollten Fundamente jeweils etwas größer als die Grundfläche des Gartenhauses sein.
- So entgeht man der Gefahr, dass am Rand etwas abbricht oder das Haus eventuell sogar übersteht.
Braucht man für ein Gartenhaus eine zusätzliche Versicherung?
Nein. Denn wer auf seinem Grundstück ein Gartenhaus baut, muss das Häuschen normalerweise nicht extra versichern. Nebengebäude auf einem Grundstück seien über die Wohngebäudeversicherung mitgeschützt, es erklärt es die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das bezieht sich zunächst aber nur auf die Bausubstanz. Die Innenausstattung des Gartenhäuschens wiederum sei dann aber meist über die Hausratversicherung abgedeckt.
2. Das Gartenhaus steht – Ein Pool im Garten für den maximalen Wohlfühlfaktor
Das Gute vorweg: Eigentlich ist es gar nicht so kompliziert, sich einen eigenen Pool zu bauen!
Das nötige Kleingeld und eine Portion handwerkliches Geschick brauchen Sie trotzdem – und damit lässt sich der Traum vom eigenen Pool im Garten dann durchaus in die Realität umsetzen.
Wir wollen Ihnen verschiedene Arten von Pools vorstellen – von klein bis groß – von günstig bis – naja… weniger günstig:
Und wer die Wahl hat, hat die Qual – diese Poolarten stehen zur Auswahl:
Fangen wir mit der kleinen Variante an. Diese ist insbesondere für kleine Gärten eine gute Alternative zum großen Gartenpool:
- In Baumärkten erhaltet ihr aufblasbare Ringpools für wenige 100 EUR.
- Diese lassen sich im Winter platzsparend abbauen und lagern.
- Sicher nicht die beste Lösung auf lange Sicht, jedoch insbesondere für Besitzer*innen kleiner Gärten ein interessantes Angebot.
Etwas mehr Platz gibt es in der nächstgrößeren Variante, dem Stahlwandbecken.
- Hier errichtet man einen Stahlkorpus – rund oder oval – und kleidet diesen mit einer wasserdichten Folie aus.
- Der maximale Durchmesser liegt bei acht Metern und die Wassertiefe bei 1,50 Metern – somit gibt es eine Menge Platz zum Planschen.
- Ein Rundpool mit der genannten Abmessung ist für etwa 2.000 EUR zu haben.
- Im Lieferumfang sind meist Zubehör wie Filter und Poolleiter enthalten.
Wer es komfortabel mag, wählt ein vorgefertigtes Schwimmbecken aus Polyester.
- Diese Becken werden in einem Stück geliefert und können dann sofort in die passende Baugrube eingesetzt werden.
- Der vorhandene Zwischenraum wird einfach mit Magerbeton aufgefüllt.
- Dieser Komfort hat natürlich seinen Preis.
- So muss für ein Rechteckbecken mit einer Bahnlänge von acht bis neun Metern mit einem Anschaffungspreis von etwa 10.000 EUR gerechnet werden.
Wer es noch etwas exklusiver mag, sollte sich ein großes Schwimmbecken mauern.
- Besonders geeignet sind dafür Styroporbausteine sowie Schalsteine.
- Zuerst wird eine Betonplatte ferttiggestellt, worauf dann die Steine gemauert werden.
- Danach werden diese mit Beton ausgegossen. Es ist auch möglich, das Becken koplett aus Beton zu gießen.
- Bei beiden Varianten wird das Becken dann mit einer Folie entsprechend ausgekleidet.
- Der Preis ist abhängig von der Größe des Pools und natürlich von der erbrachten Eigenleistung.
Und wie ist das mit den rechtlichen Voraussetzungen?
Eine Baugenehmigung für einen Swimmingpool ist in den meisten Bundesländern erst ab einem Wasservolumen von 100 Kubikmetern erforderlich. Die gängigen Gartenpools fassen jedoch eine deutlich geringere Wassermenge. Als Beispiel: Ein Rundpool mit acht Metern Durchmesser und 1,50 Meter Wassertiefe verfügt über ein Volumen von 75 Kubikmetern. Somit ist er nicht genehmigungspflichtig.
3. Ein Gartenhaus mit Pool – Jetzt geht es an die Gartenparty
Entweder, weil der Qualm vom Grill in das Nachbarhaus zieht oder auch, weil die Party im Freien schlicht zu laut wird. Grundsätzlich hat hierbei das Gebot der Rücksichtnahme oberstes Prinzip, was bedeutet, dass ein jeder Rücksicht auf die Bedürfnisse des anderen nehmen sollte. Es kann also auf keinen Fall schaden, den Nachbarn im Voraus über den Grillabend zu informieren und den Grill dann so aufzustellen, dass der Qualm ihm nicht ins Haus zieht.
Und wie sieht das eigentlich mit dem Nachbarrecht aus – was ist wie und wie oft erlaubt und was nicht?
Fragen und Antworten in Sachen Nachbarrecht
Die Verwendung eines Holzkohlegrills bringt nahezu unvermeidlich eine starke Geruchsbelästigung mit sich. Das müssen Nachbarn nicht einfach hinnehmen. Das Landesimmissionsschutzgesetz schützt die “nicht grillenden” Nachbarn in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg insofern, dass der Qualm nicht in ihre Wohn- und Schlafräume ziehen darf.
- Auf der anderen Seite müssen sich Nachbarn gelegentlichen Feiern beugen, sofern sich die Belästigung im Rahmen hält.
- Mit solchen Streitfällen hat sich auch das Landgericht München schon beschäftigt und ein interessantes Urteil gefällt:
- „Ein generelles Grillverbot ist genauso unzulässig wie eine generelle Grillerlaubnis. Der Nachbar muss grundsätzlich gelegentliches Grillen in der Sommerzeit dulden. Entstehen aber wesentliche Beeinträchtigungen, kommt sogar ein Grillverbot in Betracht (Az.: I 15 S 22735/03).“
In den letzten Jahren wurden verschiedene und sehr unterschiedliche Gerichtsurteile gefällt, sodass es keine eindeutigen Richtwerte und Empfehlungen gibt. Letzten Endes zählt die Einzelfallentscheidung. Rücksichtnahme auf die Nachbarn ist jedenfalls oberstes Gebot.
Grillen im Gartenhaus – Urteile aus dem Nachbarrecht zum Thema “Grillen”:
Laut dem AG Bonn 1997 ist es in Ordnung, von April bis September einmal monatlich den Grill auf seinem eigenen Balkon oder der Terrasse zu benutzen – vorausgesetzt, die Nachbarn werden spätestens 48 Stunden vorher informiert.
- Zweimal im Monat darf man gemäß dem LG Aachen in dem “am weitesten von allen Nachbarn entfernten Teil des Gartens” grillen.
- Das LG Stuttgart 1996 hingegen gesteht in seinem Beschluss Grillfreunden auf der Terrasse drei Grillabende oder sechs Stunden jährlich zu.
- Gemäß dem Bayerischen Obersten Landesgericht darf im Garten einer Eigentumswohnanlage auf jeden Fall gegrillt werden: auf Holzkohle und das sogar bis zu fünfmal im Jahr.
- Andere Gerichte (AG Hamburg-Mitte, 40 C 229/1972 , LG Düsseldorf, 25 T 435/90) hingegen untersagen das Grillen mit einem offenen Holzkohlengrill auf dem Balkon gänzlich. Zum Glück gibt es prima Alternativen wie Gas- und Elektrogrills.
- Das letzte Wort hat jedoch der Vermieter: Er darf im Mietvertrag das Grillen grundsätzlich untersagen und bei Nichtbeachtung sogar den Mietvertrag schriftlich kündigen. (LG Essen 2002)
- Falls die Grillparty zu laut wird, sollte beachtet werden: Nachbarn haben ein Recht auf Nachtruhe – nach 22 Uhr sollte es also deutlich ruhiger und die Feierlichkeit nach drinnen verlagert werden.
- Das Urteil des OLG Oldenburg (13 U 53/02) räumt hier mehr Freiheiten ein. Es sieht es als angemessen an, viermal im Jahr bis Mitternacht draußen zu grillen.
Anders liegt der Fall in Mietshäusern. Denn in einigen Mietverträgen gibt es eine generelle Klausel, die das Grillen mit Holzkohle auf dem Balkon verbietet. Hier bieten sich dann wieder Gas- und Elektrogrill als Alternative an, denn dabei entstehen weder Gerüche noch Qualm.
Die friedliche Lösung
Neben dem Umstieg auf einen Gas- oder Elektrogrill lohnt es sich auch, ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn zu pflegen. Denn: “Wo kein Kläger, da auch kein Richter.” Und gemeinsames Grillen kann auch viel Spaß machen!
Fazit: Folgende Punkte können Sie sich rund um das Thema Gartenhaus für sich mitnehmen:
- Selbstgebaute Gartenhäuser sind also eine echte Alternative zum Gartenhaus von der Stange – individuell geplant und mehr als bloße Geräteschuppen.
- Auf der Suche nach einem geeigneten Pool im Garten hat man die Wahl zwischen aufblasbaren Ringpools, Stahlwandbecken, vorgefertigten Schwimmbecken aus Polyester sowie großen Schwimmbecken.
- Ein generelles Grillverbot ist genauso unzulässig wie eine generelle Grillerlaubnis. Der Nachbar muss grundsätzlich gelegentliches Grillen in der Sommerzeit dulden. Entstehen aber wesentliche Beeinträchtigungen, kommt sogar ein Grillverbot in Betracht