Inhaltsverzeichnis
- Übersicht: Alle Förderungen beim Hausbau und Hauskauf 2024
- Staatliche Hausbau-Förderung auf Bundesebene
- Welche Förderungen beim Hausbau gibt es 2024 für Familien?
- Regionale Zuschüsse als Förderungen beim Hausbau
- Kirchliche Förderungen
- Hausbau-Fördermittel vom Arbeitgeber
- Der bauen.wiewir Tipp zu Ihrer Hausbau-Förderung
Sobald der Plan für den Hausbau, den Kauf einer Bestandsimmobilie oder für Renovierungsmaßnahmen im Eigenheim steht, stellt sich für Bauherr*innen die Frage: Welche Förderungen gibt es beim Hausbau und beim Hauskauf? Den Überblick zu behalten, ist gar nicht so einfach: Manche Förderungen und Zuschüsse laufen aus, andere kommen hinzu oder die Förderbedingungen ändern sich.
Damit Sie sich einen ersten Überblick verschaffen können, haben wir Im Folgenden aktuelle Förderungen und Zuschüsse zusammengestellt. Damit wissen Sie genau, welche finanziellen Förderungen beim Hausbau und Hauskauf für Sie 2024 infrage kommen und können ausgehend davon weiter recherchieren.
Klimaschutz erhöht Fördermöglichkeiten
Der Aspekt der Klimafreundlichkeit spielt eine eine Rolle beider Förderung von Neu- und Umbauprojekten. Hierbei ist der Baustandard „klimafreundliches Wohngebäude“ ausschlaggebend, dieser wird nach 3 Kriterien bewertet:
Energieeffizienz: Der Baustandard Effizienzhaus 40 wird erreicht
Nachhaltigkeit: Die Qualitätskriterien des Siegels „nachhaltiges Gebäude (QNG)“ werden erreicht
CO2-Effizienz: Das Haus wird nicht mit fossilen Energien (Öl, Gas, Biomasse) beheizt.
Die initialen Baukosten sind – entsprechend der Einhaltung des Baustandards „klimafreundliches Wohngebäude“ – höher, dennoch zahlt sich die Investition dauerhaft aus. Die niedrigeren Energiekosten sorgen bei einem klimafreundlichen Haus auf lange Sicht nicht nur für geringere, laufende Kosten, sondern tragen auch einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz bei.
Das sogenannte „Effizienzhaus 40“ ist ein wesentlicher Faktor bei der Bewilligung von Zuschüssen. Die Begrifflichkeit weist darauf hin, dass das Haus nur 40% der Energie eines Referenzhauses verbraucht. Folgende 3 Hebel stehen Ihnen zur Verfügung, um diesen förderfähigen Standard zu erreichen:
1. Heizung: Anstelle von Heizungen, die fossile Brennstoffe nutzen, sind Wärmepumpen, Solarthermie oder Geothermie als Energielieferant zu empfehlen.
2. Isolierung: Eine lückenlose Dämmung (Fassade, Türen, Dach) sowie eine Dreifachverglassung erhöhen Ihren Effizienzstandard.
3. Lüftung: Eine moderne Lüftungsanlage sorgt dafür, dass noch weniger Energie unnötig verbraucht wird: Sie müssen nicht mehr lüften, dank der Lüftung bleibt die Luft im Gebäude dennoch frisch.
Die „Effizienzhaus 40“ und das Qualitätssiegel sind wesentlichen Kriterien u.a. für den Erhalt von KfW-Förderungen.
Übersicht: Alle Förderungen beim Hausbau und Hauskauf 2024
Staatliche Förderungen beim Hausbau und Hauskauf auf Bundesebene gibt es zum Beispiel in Form von Zulagen, Zuschüssen oder steuerlichen Vorteilen. Wichtig: Bei den staatlichen Förderungen gibt es immer wieder Umstrukturierungen, deshalb ist es ratsam, sich bei den entsprechenden Stellen, die Förderungen organisieren, zu informieren.
Das sind die wichtigsten staatlichen Förderungen:
- KfW-Förderung
- BAFA-Förderung
- BEG-Förderung
- Wohn-Riester
- Wohnungsbauprämie
- Arbeitnehmersparzulage
- Wohneigentumsförderung
Daneben gibt es regionale Förderungen durch die jeweiligen Bundesländer, Städte und Kommunen. Dazu gehören:
- Bayerisches Wohnungsbauprogramm
- Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm
Sonstige Förderungen:
- Kirchliche Förderungen
- Förderungen vom Arbeitgeber
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Staatliche Hausbau-Förderung auf Bundesebene
Infolge des Plans der Bundesregierung, im Gebäudebestand in Deutschland bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, hat sie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Förderung) beschlossen. Das Ziel ist es, die CO2– Emissionen im Gebäudesektor spürbar zu senken. Diese Förderung wird seit Januar 2021 als Kernelement des „nationalen Klimaschutzprogramms 2030“ umgesetzt.
Die BEG fasst verschiedene Programme zur Förderung der Energieeffizienz bei Gebäuden zusammen. Zuschüsse für Wohngebäude werden über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) organisiert. Investitionszuschüsse für Einzelmaßnahmen vergibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Zusammenhänge sind im Folgenden erklärt.
BEG-Förderung
Die BEG-Förderung fördert die Verbesserung der Energiebilanz im Gebäudesektor. KfW und BAFA bleiben Träger der staatlichen Förderung für energetische Sanierungen und Neubau nach Effizienzhaus-Standard. Allerdings wurden ihre Programme zusammengefasst und neu strukturiert. Dadurch haben sich auch die Zuständigkeiten der Institutionen für bestimmte Programme teilweise geändert.
So setzt sich die BEG heute zusammen:
Grafik: Bundesarchitektenkammer
Die BEG ist in drei Teilprogramme aufgeteilt, die jeweils als Zuschuss- oder Kreditvariante angeboten werden:
- BEG Wohngebäude (WG)
- Das BEG Nichtwohngebäude (NWG)
- Die BEG Einzelmaßnahmen (EM)
Durch die BEG (WG) und die BEG (NWG) werden der Neubau und die Sanierung von Effizienzhäusern nach Effizienzhaus-Standard gefördert. Die Förderung für die energetische Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden erfolgt durch die Einzelmaßnahmen der BEG (EM).
Vorteile für Antragsteller:
- Es gibt nun mehr Förderung für besonders nachhaltige oder energieeffiziente Gebäude bzw. Technologien.
- Im Zuge der Änderung der Zuständigkeiten der KfW und des BAFA wurde die Antragstellung übersichtlicher und einfacher gestaltet.
- Die Förderung lässt sich als Zuschuss oder in Form eines Kredits beantragen. Dies bedeutet mehr Flexibilität für den Antragsteller.
- Die Bauberatung wird verstärkt gefördert.
Aktuelle KfW-Förderung 2024
Die KfW ist ein staatliches Förderinstitut. Es stellt auf Bundesebene Fördermittel für den Neubau energieeffizienter Häuser zur Verfügung und ist außerdem für die energetische Sanierung von Bestandsbauten verantwortlich ist. Sie bietet dafür zahlreiche KfW-Programme für Privatpersonen, die ein Haus bauen oder eine Immobilie kaufen wollen.
In der Vergangenheit hat es einige Änderungen bei der Neubauförderung der KfW gegeben, die in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verankert sind. Für Bauherren, die besonders energieeffizient und nachhaltig bauen, gibt es nach wie vor mehr Geld vom Staat. Welche Förderprodukte genau in Frage kommen, erfahren angehende Bauherr*innen in der Förderübersicht der KfW.
Auch heute gibt es immer wieder Anpassungen bei der KfW-Förderung. So gab es 2022 kurzfristig einen Stopp der Förderprogramme. Seit März 2023 können Bauherren im Rahmen neuer gesetzlicher Anforderungen wieder Förderungen beantragen und dabei von zinsvergünstigten Darlehen profitieren. Die neue Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ bietet Bauherren zum Beispiel einen Förderkredit von bis zu 150.000 für ein Effizienzhaus, das die Stufe 40 erreicht. Das bedeutet, dieses Haus benötigt nur 40 Prozent der Primärenergie, die ein Referenzhaus nach dem Gebäudeenergiegesetz verbraucht. Mit einem Zinssatz von 2,1% liegt die staatliche Förderung auch deutlich unter den aktuell marktüblichen Zinzangebot. Die Voraussetzung für einen förderfähiges Gebäude ist der „Effizienzhaus 40“ Standard. Wobei klimafreundliche Gebäude mit bis zu 100.000 EUR bezuschusst werden. Klimafreundliche Gebäude mit QNG-Siegel erhalten hingegen die maximale Fördersumme von bis zu 150.000 EUR. Insgesamt werden im Rahmen des Förderprogramms „Klimafreundlicher Neubau“ für das Jahr 2024 762 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Zudem gibt es seit Februar 2024 ein neues Förderprogramm für Familien, welches seit dem 16. Oktober noch einmal deutlich verbessert wurde (siehe Abschnitt Förderungen für Familien weiter unten).
Tipp: Bei bauen.wiewir erreichen Sie das KfW-Effizienzhaus 40 mit ein paar wenigen Zusatzleistungen und haben damit die Chance auf eine Förderung.
BAFA-Förderung
Das BAFA unterstützt Bauherr*innen mit Zuschüssen für Sanierungsmaßnahmen im Bestand. Deshalb fördert das BAFA Einzelmaßnahmen wie die Wärmedämmung, den Fenster- und Türentausch oder den Einbau neuer Heizungen. Im Gegensatz zu den Maßnahmen, die die KfW fördert, handelt es sich dabei um Einzelmaßnahmen, die keinen Effizienzhausstandard für ein Gebäude insgesamt erreichen.
Die Bezuschussung kann seit Januar 2021 als Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Förderung) beantragt werden. Seitdem ist die Beantragung ist direkt beim BAFA möglich. Unter Umständen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten notwendig.
Riester-Wohnbauförderung
Den Wohn-Riester, auch „Eigenheimrente“, gibt es seit 2008. Das Programm fördert das mietfreie Wohnen im Alter. Ein fest verzinstes Riester-Darlehen erhöht dabei Ihr Eigenkapital, damit Sie beispielsweise Ihren Immobilienkredit schneller tilgen oder ein Haus früher bauen oder kaufen können. Das Darlehen lösen Sie mit Ihren angesparten Beiträgen und staatlichen Zulagen wieder ab.
Sie erhalten die Wohn-Riester-Förderung entweder in Form eines Immobilienkredits oder als Bauspardarlehens. Außerdem ist eine vollkommene oder teilweise Kapitalentnahme aus einem klassischen Riester-Vertrag möglich. Die Wohn-Riester-Förderung bietet Ihnen Zulagen und Steuervorteile:
- Sie können jährlich eine Zulage von bis zu 175 € erhalten. Pro Kind gibt es zusätzlich 184 € (Geburtsjahr bis 2008) oder 300 € (Geburtsjahr ab 2008). Die vollen Zulagen stehen Ihnen zu, wenn Sie mindestens 4 % Ihres Jahresbruttoeinkommens vom Vorjahr in ein Wohn-Riester-gefördertes Produkt einzahlen.
- Eingezahlte Beiträge sind bis maximal 2.100 € jährlich absetzbar. Bei Rentenbeginn ist das geförderte Kapital nachgelagert mit dem persönlichen Steuersatz zu besteuern. Hinzu kommt eine jährliche Verzinsung von 2 %. Für die Steuerschuld wird ein fiktives Konto geführt (Wohnförderkonto). Sie lässt sich auf einmal oder über 25 Jahre hinweg tilgen. Falls Sie sich für die einmalige Tilgung entscheiden, sind nur 70 % des Betrags auf dem Wohnförderkonto zu versteuern.
Voraussetzungen
- Sie sind grundsätzlich Riester-förderberechtigt, weil sie etwa als Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
- Sie sind Eigentümer oder Miteigentümer der geförderten Immobilie.
- Sie bewohnen die Immobilie selbst und haben Ihren Hauptsitz dort (nur innerhalb der Europäischen Union oder innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums).
Ebenso erhalten Sie Wohn-Riester, wenn Sie Pflichtanteile an einer Wohnungsgenossenschaft kaufen, ein Dauerwohnrecht in einem Seniorenheim erwerben oder ihre Immobilie barrierefrei umbauen. Es gilt: Bis zu 20 Jahre nach Beginn der Auszahlungsphase, also nach Renteneintritt, müssen Sie bestimmte vorgegebene Regeln für die Selbstnutzung einhalten. Ansonsten müssen die Zulagen und die Steuervorteile nachträglich zurückgezahlt werden.
Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Zuschuss, der förderberechtigten Bausparern nach Zuteilung Ihres Bausparvertrags gewährt wird. Vorausgesetzt, Sie geben das geförderte Guthaben für wohnungswirtschaftliche Zwecke aus, also zum Beispiel für den Kauf oder die Modernisierung einer Immobilie.
Welche Kriterien müssen Sie für die Wohnungsbauprämie erfüllen?
- Der Bausparer muss mindestens 16 Jahre alt sein.
- In den Bausparvertrag müssen mindestens 50 € jährlich eingezahlt werden.
- Seit dem 1. Januar 2021 darf das zu versteuernde Einkommen 35.000 € bei Alleinstehenden und 70.000 € bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern nicht überschreiten.
Welche Förderungen beim Hausbau oder Hauskauf erhalten Sie?
Neben der Anhebung der Einkommensgrenze wurden seit 1. Januar 2021 außerdem die Wohnungsbauprämie und die förderbare jährliche Sparleistung erhöht. Die Wohnungsbauprämie beträgt nun 10 % auf die im Jahr eingezahlten Beiträge. Die förderfähige jährliche Sparleistung liegt jetzt für Alleinstehende bei maximal 700 € und für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner bei höchstens 1.400 €. Folglich bezuschusst der Staat Alleinstehende mit maximal 70 € und Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner mit höchstens 140 € jährlich.
Arbeitnehmer-Sparzulage
Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist ein staatlicher Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen. Diese Geldleistungen erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber als Zuzahlung. Grundlage dafür ist beispielsweise eine Regelung im Tarifvertrag. Der Arbeitgeber zahlt zwischen 6 und 40 € auf das Konto des Arbeitnehmers. Zahlt der Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen oder nur einen kleinen Betrag, können Arbeitnehmer diese selbst komplett oder teilweise einzahlen und sichern sich einen Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage.
Die Zulage steht Arbeitnehmern, Beamten, Richtern und Soldaten zu, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen. Die Förderung beantragen Sie jährlich mit der Einkommenssteuererklärung. Weil die Mindestlaufzeit für einen Vertrag mit vermögenswirksamen Leistungen sieben Jahre beträgt, überweist das Finanzamt die Arbeitnehmer-Sparzulage erst nach Ablauf dieser Frist.
Die Höhe der Arbeitnehmer-Sparzulage hängt von der Art der vermögenswirksamen Leistungen ab. Beispielsweise beträgt sie beim Bausparvertrag 9 % von der gesparten Summe, während sie bei Aktienfonds bei 20 % liegt. Außerdem sind Grenzen beim zu versteuernden Einkommen zu beachten.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage beim Bausparen
Single | Verheiratet (zwei Arbeitnehmer, jeder mit einem Vertrag) | |
Einkommensgrenze | 17.900 € | 35.800 € |
höchste geförderte Sparsumme | 470 € | 940 € |
geförderte Sparleistung | 9 % | 9 % |
höchste Sparzulage | 43 € | 86 € |
Quelle: Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Stand: August 2020)
Die Arbeitnehmer-Sparzulage bei Aktienfonds
Single | Verheiratet | |
Einkommensgrenze | 20.000 € | 40.000 € |
höchste geförderte Sparsumme | 400 € | 800 € |
geförderte Sparleistung | 20 % | 20 % |
höchste Sparzulage | 160 |
Quelle: Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Stand: August 2020)
Beispiel:
Schließt ein Alleinstehender zwei Verträge ab, so beträgt die maximale Förderung über die Arbeitnehmer-Sparzulage 123 €. Dieser Betrag entspricht der Summe aus der Arbeitnehmer-Sparzulage beim Bausparen (43 €) und der Arbeitnehmer-Sparzulage bei Aktienfonds (80 €).
Welche Förderungen beim Hausbau gibt es 2024 für Familien?
Am 1. Januar 2018 wurde das Baukindergeld eingeführt. Dieser staatliche Zuschuss soll Familien mit geringem und mittlerem Einkommen und mindestens einem minderjährigen Kind beim Immobilienkauf und Hausbau fördern. Zwar läuft diese Förderung aus. Allerdings ist sie bis zum 31.12.2023 noch für einen bestimmten Personenkreis relevant. Mehr Details dazu finden Sie in unserem Baukindergeld-Artikel.
Seit Juni 2023 gibt es das neue Programm „Wohneigentum für Familien“. Damit fördert die KfW Neubauvorhaben von Familien und richtet sich vor allem an Eltern mit mittlerem Einkommen. Den zinsgünstigen Förderkredit von bis zu 270.000 € erhalten Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die klimafreundlich bauen und folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie wohnen selbst in der geförderten Immobilie und sind Eigentümer mit mindestens 50 % Miteigentumsquote.
- Mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt im Haushalt.
- Das Haus ist die einzige Wohnimmobilie der Familie in Deutschland.
- Das Jahreshaushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 € bei einem Kind plus 10.000 € für jedes weitere Kind.
Regionale Zuschüsse als Förderungen beim Hausbau nutzen
Wenn es um den Wunsch nach einem Eigenheim für die Familie geht, lohnt es, sich nach regionalen Fördermöglichkeiten umzusehen. Fragen Sie zum Beispiel Städte und Gemeinden nach subventioniertem Bauland, Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen. In Bayern gibt es beispielsweise das Förderinstitut BayernLabo. Es ist das Förderinstitut der Bayerischen Landesbank und Organ der staatlichen Wohnungspolitik für die Wohnraumförderung im Freistaat Bayern.
Aktuell bietet das Institut zwei Förderprogramme für Familien mit geringem und mittlerem Einkommen: das Bayerische Wohnungsbauprogramm und das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm.
Bayerisches Wohnungsbauprogramm
Das Bayerische Wohnungsbauprogramm unterstützt Privatpersonen, die
- neu bauen
- neu geschaffenen Wohnraum kaufen (Ersterwerb)
- vorhandenen Wohnraum erwerben (Zweiterwerb)
- oder bestehenden Wohnraum erweitern und verändern.
Um welche Förderung handelt es sich?
Abhängig von Einkommensgrenzen und bei angemessener Größe des geförderten Wohnraums können Sie befristet ein zinsverbilligtes Darlehen sowie Zuschüsse erhalten. Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten. Dieser Zuschuss ist dabei jedoch auf höchstens 30.000 € begrenzt. Für jedes Kind wird außerdem ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 5.000 € gezahlt.
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm
Das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm unterstützt Privatpersonen, die
- neu bauen,
- neu geschaffenen Wohnraum kaufen (Ersterwerb) oder
- vorhandenen Wohnraum erwerben (Zweiterwerb).
Beim Zweiterwerb dürfen die Kosten nicht die eines vergleichbaren Neubaus überschreiten. Bei einem Zweifamilienhaus wird nur die Wohnung des Antragstellers gefördert.
Um welche Förderung handelt es sich?
Sie können bei Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen und bei einer angemessenen Größe des geförderten Wohnraums ein befristet zinsverbilligtes Darlehen bekommen. Die Höhe des Darlehens beträgt maximal ein Drittel der förderfähigen Gesamtkosten des selbst genutzten Wohnraums. Außerdem ist eine sogenannte Bagatellgrenze zu beachten: Sollten weniger als 15.000 € an Darlehen notwendig sein, wird dieses nicht gewährt.
Kirchliche Förderungen beim Hausbau und Hauskauf
Die Evangelisch-Lutherische und die Katholische Landeskirchen zählen mit ihrem großen Immobilienbestand zu den größten Immobilieneigentümern in Deutschland. Neben Immobilien besitzen sie auch unbebaute Grundstücke. Verschiedene evangelische Landeskirchen und einige katholische Bistümer bieten Grundstücke im Erbbaurecht oder Immobilienobjekte mit Erbpacht an. Manchmal vergeben Kirchen auch Darlehen für den Erwerb einer Immobilie oder für den Bau eines Eigenheims.
Weitere Informationen zu kirchlichen Förderungen finden Sie auf den Seiten der Landeskirchen. Gute Ansprechpartner sind auch die Evangelische Bank oder Finanzdienstleister wie DKM (Darlehenskasse Münster eG).
Förderungen beim Hausbau vom Arbeitgeber
Auch der eigene Chef kann Kredite vergeben. Für Arbeitnehmer kann es sich lohnen, ein Arbeitgeberdarlehen oder einen Organkredit als Sonderform des Arbeitgeberdarlehens aufzunehmen.
Arbeitgeberdarlehen (Mitarbeiterdarlehen)
Einige größere Unternehmen gewähren langjährigen Mitarbeitern mit gutem Gehalt Arbeitgeberdarlehen. Das ist beispielsweise in der Finanzbranche oder im öffentlichen Dienst oft der Fall. Das Darlehen ist eine freiwillige Leistung, die auch für den Arbeitgeber vorteilhaft sein kann. Er kann damit zum Beispiel seine Wertschätzung gegenüber einem guten Mitarbeiter zum Ausdruck bringen oder ihn noch enger an sein Unternehmen binden.
Falls Sie an einem Arbeitgeberdarlehen interessiert sind, können Sie in kleineren Unternehmen direkt mit dem Chef sprechen. In größeren Unternehmen sind meist die Personalabteilung oder der Betriebsrat die richtigen Ansprechpartner.
Vorteile im Vergleich zum Bankenkredit
- Die Vergabe des Kredits erfolgt unkomplizierter und schneller als bei Kreditinstituten. Denn Arbeitgeber verlangen oft weniger oder – im Falle eines kleinen Kredits – gar keine Sicherheiten. Zudem entfallen die Schufa-Auskunft und die Bearbeitungsgebühren.
- Das Arbeitgeberdarlehen hat im Vergleich mit einem klassischen Bankdarlehen einen günstigeren Zinssatz.
- Banken werten das Darlehen oft als Eigenkapitalersatz, weil sie das Vertrauensverhältnis des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer wie eine Art Bürgschaft auffassen. Falls es um die Aufstockung des Mitarbeiterdarlehens geht, gibt es aus diesem Grund von der Bank oft günstigere Konditionen für den Kreditnehmer.
Der größte Nachteil des Arbeitgeberdarlehens für den Arbeitnehmer: Je nach Höhe des Kredits bindet er sich mehr oder weniger stark an den Arbeitgeber. Viele Arbeitnehmer fühlen sich nach Erhalt des Mitarbeiterdarlehens weniger frei in ihren beruflichen Entscheidungen. Folglich muss Ihnen bewusst sein, dass bei Kündigung der effektive Jahreszins an den zum Kündigungszeitpunkt üblichen Marktwert angepasst werden kann.
Spricht hingegen der Arbeitgeber die Kündigung aus, darf er den Zinssatz des Arbeitgeberdarlehens erhöhen, allerdings nur maßvoll. Deshalb sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer immer schriftlich festhalten, zu welchen Bedingungen das Mitarbeiterdarlehen gewährt wird und was passiert, wenn der Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheidet und das Darlehen noch nicht getilgt wurde.
Organkredit als Sonderform des Arbeitgeberdarlehens
Ein Organkredit ist eine Sonderform des Arbeitgeberdarlehens. Eine Aktiengemeinschaft vergibt ihn nur an leitende Angestellte, Prokuristen und Vorstandsmitglieder – einschließlich deren Ehefrauen und minderjähriger Kinder. Über die Vergabe dieses Darlehens entscheiden der Vorstand und der Aufsichtsrat.
Der bauen.wiewir Tipp zu Förderungen beim Hausbau
Informationen im Internet, ein guter Finanzberater, Fachleute aus der Immobilienbranche oder ein wertvoller Hinweis vom Nachbarn oder Arbeitskollegen – es gibt unterschiedliche Informationsquellen und kompetente Ansprechpartner zu Förderungen und Zuschüssen für den Hausbau und Hauskauf. Bei diesem Thema kommt es genau auf die Details und die Betrachtung Ihrer individuellen Situation an. Nicht selten lassen sich beispielsweise mehrere Förderungen miteinander kombinieren.
Das bauen.wiewir Team berät Sie gern zu Ihren individuellen Förderungsoptionen und findet mit Ihnen gemeinsam die beste Lösung. Sprechen Sie uns an!