Was sollte man bei einer Bauabnahme beachten?
Die Bauarbeiten hinsichtlich Ihrer Traumimmobilie haben endlich ihren Abschluss gefunden. Allerdings bedeutet das nicht, dass sofort mit dem Einzug begonnen werden kann. In Deutschland kann eine Hausübergabe des Bauträgers erst dann erfolgen, sofern eine ordnungsgemäße Bauabnahme durchgeführt wurde. Allerdings lauern hier einige Fallstricke, die den Immobilienbesitzer*innen unbedingt bekannt sein sollten. Sonst könnten bei eventuellen Mängeln nach der Schlüsselübergabe Ansprüche der Bauherr*innen (Auftraggeber*innen) gegenüber den Bauträger*innen verloren gehen.
Wir möchten erklären, was genau unter einer Bauabnahme verstanden wird und was man als Bauherr bei einer Bauabnahme beachten sollte.
Eine Bauabnahme ist gesetzlich vorgeschrieben.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 640 ff) ist geregelt, dass die Auftraggeber*innen und künftigen Eigenheimbesitzer*innen vor der Hausübergabe durch die Bauträger die Immobilie einer abschließenden Prüfung unterziehen muss. Dabei muss vor allem vor der Schlüsselübergabe festgestellt werden, ob die Immobilie den Vorgaben des Bauvertrages entspricht, beziehungsweise ob das Gebäude frei von Mängeln ist.
Keine Bauabnahme ohne Sachverständigengutachten.
In der Regel ist eine Bauabnahme für einen unerfahrenen Bauherrn kaum durchführbar. Daher ist es ratsam schon vor der Hausübergabe einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Schließlich möchten Sie nicht auf ungeahnte Mängel nach einer Bauabnahme stoßen.
Bauherr*innen TIPP: Welche unabhängigen Sachverständigen ihre Dienste für eine Bauabnahme anbieten, kann über die Industrie- und Handelskammer, dem Verband der Sachverständigen Deutschlands oder beim Bauherren Schutzbund in Erfahrung gebracht werden. Wenn Sie sich nicht auskennen bzw. nicht sicher sind, welche Feinheiten Sie bei einer Bauabnahme beachten müssen, ist es ausgesprochen hilfreich einen Außenstehenden zu fragen.
- Findet der Sachverständige vor der Schlüsselübergabe bauliche Mängel, werden diese dokumentiert und durch Fotos und Skizzen belegt.
- Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, spielen die Gutachten des Sachverständigen eine entscheidende Rolle.
- Es kann natürlich auch sein, dass es zu gar keinem Streitfall kommt, sondern die beanstandenden Mängel notiert und zeitnah von Ihrer Baufirma behoben werden.
Sie tun sich gut daran eine Bauabnahme nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und auch wenn Sie sehr gerne in Ihr zukünftiges Haus, am besten so schnell wie möglich, ziehen möchten, vermeidet eine sorgfältig durchgeführte Bauabnahme im Nachhinein sehr viele Sorgen.
Abnahmeverweigerung oder Nachbesserung?
Bis zur Hausübergabe beziehungsweise Schlüsselübergabe liegt die Beweislast, dass das Gebäude frei von Mängeln ist bei dem Bauträger. Danach kommt es zu einer sogenannten Umkehr der Beweislast. Das bedeutet, dass die Bauherr*innen bei später auftretenden Mängeln beweisen muss, dass diese vom Bauunternehmer zu vertreten sind.
- Sind die Mängel gravierend, kann der Bauherr die Abnahme und somit die Schlüsselübergabe verweigern.
- Weniger eklatante Mängel hingegen können auch durch eine befristete Nachbesserung beseitigt werden.
- Bei bauen.wiewir ist uns Transparenz sehr wichtig. Wir möchten Bauherren mit Ihrem Traum vom Haus glücklich machen.
- Deshalb ist nicht nur der gesamte Hausbauprozess sorgfältig geplant und dokumentiert, sondern auch die Bauabnahme detailliert durch unseren Bauleiter durchgeführt.
- Hier geht es darum, mit den Bauherren zusammen alles zu besprechen und alles festzuhalten, was wir geleistet haben. Falls tatsächlich Mängel auftreten, werden diese sofort notiert und umgehend, mit einer klaren Zeitvorgabe, ausgebessert.
Haben Sie weitere Fragen zu unserem Hausbauprozess bis zur Bauabnahme? Dann melden Sie sich bei unseren bauen.wiewir Hausexperten.
Bauabnahme – Folgende 4 Punkte entnehmen Sie aus diesem Blogbeitrag:
- Im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 640 ff) ist geregelt, dass die Auftraggeber*innen und künftigen Eigenheimbesitzer*innen vor der Hausübergabe durch die Bauträger die Immobilie einer abschließenden Prüfung unterziehen muss.
- Findet der Sachverständige vor der Schlüsselübergabe bauliche Mängel, werden diese dokumentiert und durch Fotos und Skizzen belegt.
- Sind die Mängel gravierend, kann der Bauherr die Abnahme und somit die Schlüsselübergabe verweigern.
- Weniger eklatante Mängel hingegen können auch durch eine befristete Nachbesserung beseitigt werden.
Haben Sie noch Fragen? Lesen Sie auch gerne unseren hilfreichen Blogbeitrag „Baunebenkosten“ durch.